Der Bundesrat setzt ein klares Signal
zugunsten der politischen Rechte und der Ausgestaltung der
demokratischen Mitbestimmung im 21. Jahrhundert. Davon profitieren
sollen vorab nicht nur die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
sondern alle Stimmberechtigten.
Walter Thurnherr, Bundeskanzler
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27.
Juni 2018 den Schlussbericht der „Expertengruppe elektronische
Stimmabgabe“ zur Kenntnis genommen. Auf dieser Grundlage hat er eine
Aussprache zum Thema E-Voting geführt und das weitere Vorgehen
festgelegt. Demgemäss soll in der zweiten Jahreshälfte 2018 eine
Vernehmlassung eröffnet werden, mit dem Ziel, E-Voting als dritten
ordentlichen Stimmkanal zu etablieren.
Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei anlässlich seiner Sitzung vom 27.
Juni 2018 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, so
dass E-Voting als dritter, ordentlicher Stimmkanal etabliert werden
kann. Die Eröffnung der Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesgesetzes
über die politischen Rechte (BPR) ist für die zweite Jahreshälfte 2018
vorgesehen.
Ergebnisse der Expertengruppe und Eckwerte der geplanten Vorlage
Nach Ansicht der Expertengruppe kann die elektronische Stimmabgabe
als sicherer und vertrauenswürdiger Stimmkanal ausgebaut werden. Die
hohen, bereits heute geltenden Sicherheitsanforderungen sollen im
ordentlichen Betrieb weitergeführt und von der Verordnungs- auf
Gesetzesstufe gehoben werden. Die Kantone sollen ihre E-Voting-Systeme
weiterhin selber auswählen können. Für deren Einsatz braucht es auch
künftig eine Bewilligung des Bundesrats. Das Verfahren soll jedoch so
ausgestaltet sein, dass die Kantone administrativ entlastet werden.
Die Kantone sollen auch künftig nicht verpflichtet werden, die
elektronische Stimmabgabe einzuführen. Auch die Stimmberechtigten sollen
die Wahlfreiheit behalten, ihre Stimme elektronisch, brieflich oder
persönlich an der Urne abzugeben. Bei der Ausgestaltung dieser
Wahlfreiheit soll es Spielraum für die Kantone geben.
Im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage ist zudem die Möglichkeit der
Reduktion von Papier bei der elektronischen Stimmabgabe vorzusehen. Die
Stimmberechtigten könnten demnach auf expliziten Wunsch künftig einzig
den Stimmrechtsausweis mit den notwendigen Sicherheitscodes für das
E-Voting per Post erhalten. Die sogenannte Dematerialisierung entspricht
einem Anliegen der Kantone.
Mehr Transparenz: Offenlegung des Quellcodes
Der Bundesrat hat am 27. Juni 2018 die Revision der Verordnung der
Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) zur Kenntnis
genommen. Die Anpassung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft und sieht vor,
dass der Quellcode der zukünftigen Systeme mit vollständiger
Verifizierbarkeit vor deren Ersteinsatz offengelegt werden muss. Die
Offenlegung von Informationen soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in
die E-Voting-Systeme stärken. Zum einen dient sie fachkundigen Kreisen
dazu, sich jederzeit von der Sicherheit und der Qualität der Systeme
überzeugen zu können. Umgekehrt erhalten die Behörden die Möglichkeit,
frühzeitig Verbesserungen vorzunehmen, sollten externe Fachleute Mängel
feststellen.