Vote électronique

Der Bundesrat setzt ein klares Signal zugunsten der politischen Rechte und der Ausgestaltung der demokratischen Mitbestimmung im 21. Jahrhundert. Davon profitieren sollen vorab nicht nur die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sondern alle Stimmberechtigten.

Walter Thurnherr, Bundeskanzler


Q & A

E-Voting-System des Kantons Genf gehackt: Beitrag SRF-Tagesschau vom 2. November 2018

Aktualität

E-Voting als ordentlicher Stimmkanal: Bundesrat plant Vernehmlassung für Herbst 2018

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 den Schlussbericht der „Expertengruppe elektronische Stimmabgabe“ zur Kenntnis genommen. Auf dieser Grundlage hat er eine Aussprache zum Thema E-Voting geführt und das weitere Vorgehen festgelegt. Demgemäss soll in der zweiten Jahreshälfte 2018 eine Vernehmlassung eröffnet werden, mit dem Ziel, E-Voting als dritten ordentlichen Stimmkanal zu etablieren.

Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei anlässlich seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, so dass E-Voting als dritter, ordentlicher Stimmkanal etabliert werden kann. Die Eröffnung der Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) ist für die zweite Jahreshälfte 2018 vorgesehen.

Ergebnisse der Expertengruppe und Eckwerte der geplanten Vorlage

Nach Ansicht der Expertengruppe kann die elektronische Stimmabgabe als sicherer und vertrauenswürdiger Stimmkanal ausgebaut werden. Die hohen, bereits heute geltenden Sicherheitsanforderungen sollen im ordentlichen Betrieb weitergeführt und von der Verordnungs- auf Gesetzesstufe gehoben werden. Die Kantone sollen ihre E-Voting-Systeme weiterhin selber auswählen können. Für deren Einsatz braucht es auch künftig eine Bewilligung des Bundesrats. Das Verfahren soll jedoch so ausgestaltet sein, dass die Kantone administrativ entlastet werden.

Die Kantone sollen auch künftig nicht verpflichtet werden, die elektronische Stimmabgabe einzuführen. Auch die Stimmberechtigten sollen die Wahlfreiheit behalten, ihre Stimme elektronisch, brieflich oder persönlich an der Urne abzugeben. Bei der Ausgestaltung dieser Wahlfreiheit soll es Spielraum für die Kantone geben.

Im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage ist zudem die Möglichkeit der Reduktion von Papier bei der elektronischen Stimmabgabe vorzusehen. Die Stimmberechtigten könnten demnach auf expliziten Wunsch künftig einzig den Stimmrechtsausweis mit den notwendigen Sicherheitscodes für das E-Voting per Post erhalten. Die sogenannte Dematerialisierung entspricht einem Anliegen der Kantone.

Mehr Transparenz: Offenlegung des Quellcodes

Der Bundesrat hat am 27. Juni 2018 die Revision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) zur Kenntnis genommen. Die Anpassung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft und sieht vor, dass der Quellcode der zukünftigen Systeme mit vollständiger Verifizierbarkeit vor deren Ersteinsatz offengelegt werden muss. Die Offenlegung von Informationen soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in die E-Voting-Systeme stärken. Zum einen dient sie fachkundigen Kreisen dazu, sich jederzeit von der Sicherheit und der Qualität der Systeme überzeugen zu können. Umgekehrt erhalten die Behörden die Möglichkeit, frühzeitig Verbesserungen vorzunehmen, sollten externe Fachleute Mängel feststellen.

Weiterführende Informationen

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/politische-rechte/e-voting.html